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   BGH, 07.06.1961 - IV ZR 288/60   

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BGH, 07.06.1961 - IV ZR 288/60 (https://dejure.org/1961,6996)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1961 - IV ZR 288/60 (https://dejure.org/1961,6996)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1961 - IV ZR 288/60 (https://dejure.org/1961,6996)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 07.06.1961 - IV ZR 288/60
    Denn jedenfalls bezieht sich die Bindung nur auf die Punkte, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung herbeigeführt hat (BGHZ 3, 321, 326, 6, 76, 79 [BGH 06.11.1951 - I ZR 61/51]; BGH LM ZPO § 565 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 675 Nr. 3), hier also nur darauf, daß die Vorschrift des § 12 Abs. 3 3. DV-BEG angewendet werden muß.
  • BGH, 15.02.1961 - IV ZR 231/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1961 - IV ZR 288/60
    In dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. Februar 1961 IV ZR 231/60 hat der Senat weiter ausgeführt, daß die Einkünfte für die Jahre, in denen die Kaufkraft mindestens 10 % unter dem amtlichen Devisenkurs liegt, nach der Kaufkraft, für die anderen Jahre nach dem Devisenkurs umzurechnen sind.
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 295/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1961 - IV ZR 288/60
    Dem Revisionsgericht ist es nicht möglich, zu klären, ob etwa der dem Einkommen eines vergleichbaren Beamten hinzuzurechnende Alters- und Versorgungszuschlag wegen des Alters der Klägerin um mehr als 20 % zu erhöhen ist (Urteil des Senats vom 19. April 1961 IV ZR 295/60, zur Veröffentlichung bestimmt), da es dazu weitgehend einer Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse bedarf.
  • BGH, 07.06.1961 - IV ZR 300/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1961 - IV ZR 288/60
    Ebensowenig ist der Senat in der Lage, zu entscheiden, ob und seit welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 82 BEG etwa deshalb vorliegen, weil die zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht 68 Jahre alte Klägerin möglicherweise nicht mehr lange mit Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit rechnen kann und sich aus ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit auch keine Versorgung hat schaffen können (Urteil des Senats vom 7. Juni 1961 IV ZR 300/60).
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